Mängelhaftung

Mängelrüge
Der Empfänger einer Lieferung hat diese innert 10 Tagen zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt. Davon ausgenommen bleiben verdeckte Mängel.

Gewährleistung und Mängelhaftung
Berufsbekleidung wird regelmässig unter Verwendung von Naturprodukten angefertigt. Geringe Farb-, Struktur- und sonstige Unterschieden stellen keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Bei berechtigten Mängelrügen werden die Mängel, je nach Wahl von Image Wear, entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben. Schlagen die Nachbesserungs- bzw. Neulieferungsversuche fehl, steht dem Kunden das Recht zu, den Preis herabzusetzen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Image Wear.