AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER IMAGE WEAR AG

1. GELTUNGSBEREICH
Allen Geschäftsbeziehungen zwischen der Image Wear und ihren Kunden liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Lieferantenvereinbarung getroffen wurde. Image Wear führt die Bestel- lung nach den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB's aus. Entgegenstehen- de AGB's erkennt Image Wear nicht an, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmun- gen davon unberührt.

2. DESIGNVORSCHLÄGE / KOSTEN
Die Image Wear erstellt dem Kunden gemäss seinen vollständigen Angaben im Formular Kundenbriefung auf Wunsch einen ersten kostenlosen Designvorschlag (im Normalfall mit ein bis maximal zwei Designboards). Alle weiteren vom Kunden gewünschten Designar- beiten wie Anpassungen, Änderungen oder zusätzliche Designboards werden kosten- pflichtig, nach Unterzeichnung der Auftragsbetätigung (Änderungen, Anpassungen der Designbords) ausgeführt. Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und wer- den mit CHF 120.00 pro Designer- / Technikerstunde verrechnet.

3. VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Bestellvertrag kommt immer dann zustande, wenn der Kunde entweder die Auftrags- bestätigung unterschreibt oder im online Bestellshop einen Auftrag freigibt.

4. GRÖSSENAUFNAHMEN (GA)
Um die Konfektionsgrössen der Mitarbeiter für die zu bestellenden Artikel feststellen zukönnen, offeriert Image Wear folgende verschiedene Grössenaufnahmevarianten:

4.1 Bei Grössenaufnahmen beim Kunden vor Ort innerhalb eines Radiusses von 100km um Zürich herum verrechnen wir folgende Tarife:
  • CHF 450.00 für einen halben Tag pro Grössenaufnehmer für bis zu 10 Personen
  • CHF 900.00 für einen ganzen Tag pro Grössenaufnehmer für bis zu 20 Personen
Jede zusätzliche, aufzunehmende Person wird mit CHF 40.00 berechnet. Bei grösseren Distanzen bzw. Anzahl Mitarbeitern werden entsprechende Tagespauschalen vorab offeriert und separat verrechnet.
 
4.2 Bei einer Inhouse Grössenaufnahme bei Image Wear werden CHF 25.00 pro Person verrechnet.
 
4.3 Bei einer Selbstaufnahme mittels Tutorial-Video. Vorhandene GA-Sets werden dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die Transportkosten der GA-Sets werden mit mindestens CHF 50.00 bzw. nach Aufwand verrechnet.
 
4.4 Wünscht der Kunde ein Probierset zu kaufen gewährt Image Wear einen 20% Rabatt auf den regulären Preis.
 
4.5 Zusätzliche GA-Termine (zusätzliche Anpassungen, Änderungen etc.) werden automatisch nach Tarif 4.1-4.3 verrechnet.
 
Die Verantwortung für die Richtigkeit der korrekt ermittelten Grössendaten liegt bei Variante 4.1 und 4.2 bei der Image Wear. Bei Variante 4.3 liegt die Verantwortung beim Kunden.
 
Alle einer GA zu Grunde liegenden Bestellungen müssen innerhalb von 4 Wochen getätigt werden (Unterschrift AB bzw. Onlinebestellung). Ansonsten geht die Verantwortung der Grössenmasse wegen sich in der Zwischenzeit verändernder Körpermasse auf den Kunden über.
 
5. QUALITÄT / QUALITÄTSKONTROLLE (QC)
Abweichungen von Farben und Qualität können je nach Grundmaterial und/oder Veredelungsverfahren nicht ausgeschlossen werden.

Die QC erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach den Kriterien der AQL-Inspektion (= acceptable quality level = annehmbare Qualitätsstufe). AQL ist Bestandteil des international anerkannten Prüfstandards MIL-STD 105E.

Dieser Standard definiert unter anderem die maximal zulässigen Defekte pro 100 Teile in Prozent, eingeteilt in drei Kategorien:

- Critical defects:
kritische Defekte, die die vorgesehene Verwendung der Artikels verunmöglichen

- Major defects:
grosse Defekte, die die vorgesehene Verwendung der Artikel beeinträchtigen

- Minor defects:
geringfügige Defekte, die die vorgesehene Verwendung der Artikel nicht oder nicht massgeblich beeinträchtigen

Für kritische Defekte gibt es keine Toleranz. Für die beiden anderen Stufen sind die Grenzwerte, sofern nicht anders vertraglich bestimmt, die folgenden:

- Major defects: AQL 2.5%,
- Minor defects: AQL 4%

Bei Vertragsabschluss gelten diese Major und Minor defects als vom Kunden anerkannt
und die QC wird nach diesen Vorgaben durchgeführt.

BEMASSUNG VON TEXTILIEN:
Die von uns angebotenen Textilien, gewirkt oder gewoben, werden nach unseren Standardmassen resp. bei Handelsartikeln den Standardmassen der von uns vertretenen Marken hergestellt. Entsprechende Masstabellen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die von uns vorgelegten Muster sind in der Regel massverbindlich. Für Sonderanfertigungen können wir auch andere Masse verwenden. Image Wear AG arbeitet mit folgenden Grössentoleranzen:

- Gewirkte Ware: 5%, Gewobene Ware: 3.5%

Mit der Erteilung des Auftrages erkennen Sie diese Toleranzen an.

FARBABWEICHUNGEN VON STOFFEN:
Nachproduktionen von bestehenden Stoffen können farbliche Änderungen aufweisen. Geringfügige Farbabweichungen von Produktionen aus unterschiedlichen Farbpartien oder Produktionseinheiten im Rahmen bis 1,0 Delta E sind technisch unvermeidbar. Innerhalb dieses Toleranzwertes sind diese vom Kunden zu akzeptieren und stellen keinen Grund zu einer Mängelrüge dar.
6. Kommissionierung der Artikel/Waren pro Träger
Auf Kundenwunsch werden alle Artikel pro Träger kommisioniert. Die Kosten belaufen sich pauschal pro Träger auf CHF 25.00. Wünscht der Kunde keine Kommissionierung, werden alle Artikel normal im Paket zum Versand gebracht.

7. KLEINMENGENZUSCHLAG/ LIEFERUNG / TRANSPORTKOSTEN
Die Lieferfrist beträgt in der Regel 4-14 Wochen. Die Lieferfrist beginnt, wenn der Lieferant sämtliche Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat, aber nicht bevor der Kunde die bei Auftragserteilung vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist das angenommene Festangebot bzw. die Auftragsbestätigung massgebend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt des Vertrages, zur Verweigerung der Annahme und/oder zu Schadenersatz. Für individuell angefertigte Berufsbekleidung besteht kein Rückgaberecht. Bei Aufträgen mit einem Nettowarenwert unter CHF 500.00, berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF 25.00 pro Auftrag.

Postalische Lieferungen pro Standort in der Schweiz über einem Nettowarenwert von CHF 500.00 werden frei Haus geliefert. Alle weiteren Lieferungen werden „ex Werk Zürich“ mit einer Pauschale von CHF 25.00 zum Versand gebracht. Image Wear ist zur Teillieferung berechtigt, welche anteilig verrechnet werden kann. Für den Kunden fallen dadurch keinerlei Mehrkosten an. Lieferungen ins Ausland sind immer kostenpflichtig und werden separat offeriert bzw. verrechnet. Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche Image Wear nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, vom Käufer nachträglich verlangte Änderungen), so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.

8. MÄNGELRÜGE
Der Empfänger einer Lieferung hat diese innert 10 Tagen zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt. Davon ausgenommen bleiben verdeckte Mängel.

9. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG
Berufsbekleidung wird regelmässig unter Verwendung von Naturprodukten angefertigt. Geringe Farb-, Struktur- und sonstige Unterschieden stellen keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Bei berechtigten Mängelrügen werden die Mängel, je nach Wahl von Image Wear, entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben. Schlagen die Nachbesserungs- bzw. Neulieferungsversuche fehl, steht dem Kunden das Recht zu, den Preis herabzusetzen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Image Wear.

10. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Preise verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Ware wird gegen Rechnung ausgeliefert. 50% der Rechnungssumme (bei Aufträgen über CHF 5‘000.-) zahlt der Kunde bei Bestellung, 50% bei Auslieferung. Die Zahlungen sind 10 Tage netto, ohne Skonto an Image Wear zu leisten. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung berechtigt nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Image Wear behält sich das Recht vor, Bestellungen von Neukunden und bestehenden Kunden nur gegen vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages auszuführen. Bei Zahlungsverzug kann die Image Wear Mahnkosten oder Verzugszinsen verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, bleiben unberührt.

11. LAGERHALTUNG und ABNAHMEGARANTIE
Die Lagerhaltungskosten für Fertigteile belaufen sich auf 0.75% des Nettowarenwertes pro Monat. Hat Image Wear auf Wunsch des Kunden Stoffreserven oder eine bestimmte Menge an Bekleidungsteilen an Lager genommen, um Nachproduktionen durch allfällige Gewebebeschaffungszeiten nicht zu verzögern, verpflichtet sich der Kunde, im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit die Stoffe zum Einstandspreis und die Artikel zu den vereinbarten Verkaufspreisen zu beziehen.
 
12. RÜCKSENDUNGEN / WIEDEREINLAGERUNGSKOSTEN
Ausnahmsweise können Fertigartikel vom Kunden retourniert werden (z.B- falsche Grössen/ Farbe/Modell bestellt), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

• die Fertigartikel sind ungetragen, unbeschädigt, befinden sich im Originalzustand und wurden nicht geändert (keine Anpassungen, keine Bestickung etc.)
• die Rücksendung muss innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung erfolgen
• die Rücksendung muss begründet und vorgängig von Image Wear schriftlich bewilligt werden
• die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken
• die Rücklieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden und wird mit eingeschriebener Post gesendet

Für den damit verbundenen Aufwand (Zoll – und Importkosten, Transport, Handling), verrechnet die Image Wear eine Pauschale von 20% auf den Nettowarenwert der retournierten Artikel. Für individuell angefertigte Artikel bzw. solche mit Anpassungen besteht kein Rückgaberecht.

13. EIGENTUMSVORBEHALT
Image Wear behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor und kann den Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register eintragen lassen.

14. RECHTE
Sämtliche künstlerischen und technischen Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Designs, Schnitte, Grössensätze usw.) unterliegen dem Urheberrecht. Sie bleiben geistiges Eigentum der Image Wear und werden nicht ausgeliefert. Die Nachproduktion der angebotenen oder erworbenen Berufsbekleidung durch Dritte ist nicht erlaubt.

15. DATENSCHUTZ
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der geltenden Bestimmungen gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen sowie Dritte zur Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Image Wear ist berechtigt die geschäftlichen Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an ein Prüfungsunternehmen zu übermitteln.

16. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
 

Zürich, September 2021

 

Image Wear AG
Binzstrasse 7
CH - 8045 Zürich
Telefon: +41 43 268 68 68
Telefax: +41 43 268 68 88
www.imagewear.ch
info@imagewear.ch
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