ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER IMAGE WEAR AG
1. GELTUNGSBEREICH
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Image Wear AG und ihren Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist . Image Wear wird die Bestellung nach den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGBs bearbeiten. Die Image Wear AG erkennt entgegenstehende Bedingungen nicht an, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. DESIGNVORSCHLÄGE / KOSTEN
Image Wear AG erstellt für den Kunden einen kostenpflichtigen Designvorschlag auf der Grundlage der vollständigen Angaben im Kundenbriefingformular. Eine entsprechende Auftragsbestätigung wird als schriftliche Bestätigung erstellt. Die Kostenbasis beträgt CHF 125.00 pro Stunde. Weitere vom Kunden gewünschte Arbeiten (Design Anpassungen, Stoffbeschaffung, Projektumsetzung) werden zum gleichen Stundensatz pro Design-/Technikerstunde berechnet. Wird das Projekt nicht fortgesetzt oder vorzeitig beendet, sind alle bis dahin angefallenen Design-, Technik- und Projektkosten in jedem Fall vollumfänglich der Image Wear AG geschuldet.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde entweder die Bestellbestätigung physisch oder digital unterschreibt oder eine Bestellung im Online Shop freigibt.
4. GRÖSSENAUFNAHMEN (GA)
Um die Konfektionsgrößen für die zu bestellenden Artikel zu ermitteln, bietet Image Wear AG die folgenden verschiedenen Anpassungsmöglichkeiten an:
4.1 Anproben am Standort des Kunden in einem Umkreis von maximal 100 km um Zürich berechnen wir folgende Preise:
Jede weitere Person wird mit CHF 50,00 berechnet.
Für größere Entfernungen oder eine größere Anzahl von Mitarbeitern werden entsprechende Tagessätze im Voraus angeboten und separat berechnet.
4.2 Für eine interne Anprobe bei Image Wear AG werden CHF 30.00 pro Person verrechnet.
4.3 Für die Selbstanpassung, werden dem Kunden vorhandene Montagesets zur Verfügung gestellt. Die Transportkosten der Montagesets werden mit einem Minimum von CHF 80.00 oder nach Aufwand berechnet.
4.4 Wenn der Kunde ein Probierset kaufen möchte, Image Wear AG gewährt einen Rabatt von 25% auf den regulären Preis.
4.5 Zusätzliche Anprobetermine (zusätzliche Anpassungen, Änderungen, etc.) werden automatisch nach den Tarifen 4.1-4.3 berechnet.
Image Wear AG ist für die Richtigkeit der korrekt ermittelten Grössenangaben für die Varianten 4.1 und 4.2 verantwortlich. Für die Variante 4.3 liegt die Verantwortung beim Kunden. Alle Bestellungen, die auf einer Anprobe beruhen, müssen innerhalb von 4 Wochen erfolgen (Unterschrift auf dem Bestellformular oder Online-Bestellung). Andernfalls geht die Verantwortung für die Grössenangaben aufgrund von Änderungen der Körpergrösse in der Zwischenzeit auf den Kunden über.
5. QUALITÄT / QUALITÄTSKONTROLLE (QC)
Je nach Grundmaterial und/oder Veredelungsprozess können Abweichungen in Farbe und Qualität nicht ausgeschlossen werden.
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Qualitätskontrolle nach den Kriterien von der AQL-Prüfung (=akzeptables Qualitätsniveau). AQL ist Teil der international anerkannten Prüfnorm MIL-STD 105E.
Diese Norm definiert unter anderem die maximal zulässigen Fehler pro 100 Teile in Prozent, unterteilt in drei Kategorien:
Für kritische Mängel gibt es keine Toleranz. Für die beiden anderen Stufen gelten, sofern vertraglich nicht anders festgelegt, folgende Grenzwerte:
Bei Vertragsabschluss gelten diese größeren und kleineren Mängel als vom Kunden akzeptiert und die Qualitätskontrolle wird gemäß durchgeführt.
BEMESSUNG VON TEXTILIEN:
Die von uns angebotenen Textilien, ob gestrickt oder gewebt, werden nach unseren Standardgrößen oder, im Falle von Handelsartikeln, nach den Standardgrößen der von uns vertretenen Marken hergestellt. Die entsprechenden Größentabellen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die von uns gelieferten Muster sind in der Regel größenmäßig verbindlich. Für Sonderanfertigungen können wir auch andere Größen verwenden. Image Wear AG arbeitet mit den folgenden Größentoleranzen:
Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, akzeptieren Sie diese Toleranzen.
FARBABWEICHUNGEN BEI STOFFEN:
Nachproduktionen bestehender Stoffe können Farbveränderungen aufweisen. Leichte Farbabweichungen von Produktionen aus verschiedenen Farbchargen oder Produktionseinheiten im Rahmen von bis zu 1,0 Delta E sind technisch unvermeidbar. Diese sind vom Kunden innerhalb dieses Toleranzwertes zu akzeptieren und stellen keinen Grund zur Reklamation dar.
WASCHBARKEITEN:
Alle von uns eingesetzten Materialien sind geprüft und können nach den Vorgaben auf den entsprechenden Etiketten direkt im Artikel oder der beigelegten Waschanleitung gewa-schen werden. Für Mängel an Gewebe und/oder Formteilen, infolge unsachgemässem Waschanwendungen, wird jegliche Übernahme von Kosten und Ersatzprodukten
abgelehnt.
6. KOMMISSIONIERUNG DER ARTIKEL / TRÄGER
Auf Wunsch des Kunden können alle Artikel pro Träger kommissioniert werden. Die Kosten betragen pauschal CHF 25.00 pro Träger. Wenn der Kunde keine Kommissionierung wünscht, werden alle Artikel im normalen Paket für Versand verschickt.
7. LIEFERZEITEN
Die Lieferzeit beträgt in der Regel zwischen 4 und 16 Wochen oder nach Vereinbarung mit dem Kunden. Image Wear AG unterscheidet folgende Kriterien für die Lieferfrist:
Standardware / IW-Reichweite ab Lager Zürich: 04-06 Wochen
Fertige Ware (bedruckt/bestickt): 06-08 Wochen
Designkonzepte & Produktionsartikel: 08-16 Wochen
Die Lieferzeiten werden in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der benötigten Stoffe und Accessoires berechnet. Die Lieferfrist beginnt, wenn Image Wear AG alle Informationen, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat und der Kunde die bei der Bestellung vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist das angenommene Festangebot bzw. die Auftragsbestätigung massgebend. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten, die Annahme zu verweigern und/oder Schadensersatz zu verlangen. Es besteht kein Rückgaberecht für individuell gefertigte Berufsbekleidung.
Die Liefertermine werden nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten. Verzögert sich Lieferung aus Gründen, die Image Wear AG nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Import- oder Transportschwierigkeiten, Arbeitskampf, nachträgliche Änderungswünsche des Käufers), verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.
8. MINDESTBESTELLMENGE / KLEINMENGENZUSCHLAG
Die Bestellungen müssen in der Regel über den folgenden Mindestwerten liegen:
Erstbestellungen: Nettowarenwert von mehr als CHF 10.000,00
Nachbestellungen: Nettowarenwert von mehr als CHF 5.000,00
Nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung der Image Wear AG können in Ausnahmefällen auch niedrigere Nettowarenwerte bestellt werden. Für Bestellungen unter CHF 500.00 wird ein Mindermengenzuschlag von mindestens CHF 100.00 pro Bestellung erhoben .
9. TRANSPORTKOSTEN
Postlieferungen pro Standort in der Schweiz mit einem Nettowarenwert von CHF 500.00 oder mehr werden kostenlos geliefert. Alle anderen Lieferungen werden 'ab Werk Zürich' mit einer Versandkostenpauschale von CHF 30.00 versandt. Image Wear AG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die anteilig in Rechnung gestellt werden können. Dem Kunden entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Lieferungen ins Ausland sind immer kostenpflichtig und werden unter separat angeboten und in Rechnung gestellt.
10. MÄNGELRÜGE
Der Empfänger einer Lieferung hat diese innerhalb von 10 Tagen zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Empfänger dies, so gilt die Lieferung als genehmigt. Versteckte Mängel sind hiervon ausgenommen.
11. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG FÜR MÄNGEL
Arbeitskleidung wird regelmäßig aus Naturprodukten hergestellt. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur und anderen Unterschieden stellen keinen Grund für eine Reklamation oder Haftung dar. (siehe Abschnitt 5) Bei berechtigten Beanstandungen werden die Mängel nach Ermessen von Image Wear AG entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben. Schlagen die Nachbesserungsversuche oder Neulieferung fehl, hat der Kunde das Recht, den Preis zu mindern. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Image Wear AG beruhen.
12. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Waren werden gegen Rechnung geliefert. 50% des Rechnungsbetrages (bei Bestellungen über CHF 5'000) bezahlt der Kunde bei der Bestellung, 50% bei der Lieferung. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen netto, ohne Skonto, an Image Wear AG zu leisten. Das Fehlen von Teilen der Bestellung berechtigt den Kunden nicht, fällige Zahlungen aufzuschieben. Image Wear AG behält sich das Recht vor, Bestellungen von neuen und bestehenden Kunden nur gegen vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages auszuführen.
Bei Zahlungsverzug kann die Image Wear AG Mahngebühren oder Verzugszinsen erheben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung der Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, bleiben unberührt.
13. LAGERHALTUNG UND ABNAHMEGARANTIE
Image Wear AG bietet einen Lagerservice für gefertigte Teile nach Absprache und Vereinbarung mit dem Kunden an. Die Lagerkosten für fertige Teile belaufen sich auf 0,75% des Nettowarenwertes pro Monat. Die Kosten werden dem Kunden vierteljährlich in Rechnung gestellt. Für kundenspezifische Sonderanfertigungen hält Image Wear AG ein Reservelager an Stoffen, einschließlich der dazugehörigen Besätze, für die Nachproduktion vor, um die Nachproduktion nicht durch etwaige Stoffbeschaffungszeiten zu verzögern. Im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Kunde, die Stoffe zum Selbstkostenpreis und die Artikel zu den vereinbarten Verkaufspreisen zu erwerben. Befinden sich die Stoffe und Fertigteile in unseren Produktionsstätten, werden eventuelle zusätzliche Transportkosten zu Image Wear AG dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
14. RETOUREN / WIEDEREINLAGERUNGSKOSTEN
In Ausnahmefällen können fertige Artikel vom Kunden zurückgegeben werden (z.B. falsch bestellte Größe/Farbe/Modell), wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
Für die damit verbundenen Kosten (Zoll- und Einfuhrkosten, Transport, Bearbeitung) berechnet Image Wear AG eine Pauschale von 20% des Nettowertes der zurückgesandten Artikel.
Es besteht kein Rückgaberecht für individuell angefertigte Artikel oder Artikel , die individuell angepasst wurden.
15. BEMUSTERUNGEN (Musterverleihung)
Wenn ein Muster im Showroom von Image Wear verfügbar ist, kann es vom Kunden kostenlos angefordert werden und muss innerhalb von 2 Wochen im Originalzustand zurückgeschickt werden, andernfalls wird es Ihnen in Rechnung gestellt.
Ansichtsmuster, die auf Wunsch des Kunden bestellt werden müssen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Es ist nicht möglich, Muster zurückzusenden oder eine Gutschrift zu erteilen.
16. EIGENTUMSVORBEHALT
Image Wear AG behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung vor und kann den Eigentumsvorbehalt in das offizielle Register eintragen lassen.
17. RECHTE
Alle künstlerischen und technischen Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Entwürfe, Schnitte, Größensätze , etc.) unterliegen dem Urheberrecht. Sie bleiben das geistige Eigentum von Image Wear AG und werden nicht ausgeliefert, es sei denn, es wurde mit dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Vervielfältigung der angebotenen oder gekauften Berufsbekleidung durch Dritte ist nicht gestattet.
18. DATENSCHUTZ
Die für die Transaktion erforderlichen Daten werden unter unter strikter Einhaltung der geltenden Bestimmungen erhoben und gespeichert und, falls erforderlich, an verbundene Unternehmen und Dritte zum Zwecke der Abwicklung der Bestellung weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
Image Wear AG ist berechtigt, Geschäftsdaten an ein Kreditunternehmen zum Zwecke der Kreditprüfung und Kreditüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches zu übermitteln.
19. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Das vertragliche und/oder Arbeitsverhältnis unterliegt dem Schweizer Recht.
Zürich, Januar 2026